Der Zweck der Stiftung besteht in der Fürsorge zugunsten der Angehörigen der Mitglieder der der Stiftung angeschlossenen Fahrlehrerverbände gegen die wirtschaftlichen Folgen des Todes, insbesondere durch die Ausrichtung eines Sterbegeldes. Im Bedarfsfalle und sofern genügend Mittel zur Verfügung stehen, kann die Tätigkeit der Stiftung ausgedehnt werden auf die Fürsorge der Mitglieder der der Stiftung angeschlossenen Verbände gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Unfall und Krankheit.

Stiftungsurkunde

 


 

Die „Fürsorgestiftung der Fahrlehrerverbände“ (nachfolgend „Stiftung“ genannt) bezweckt die Fürsorge für die Angehörigen der Einzelmitglieder folgender Fahrlehrerverbände (siehe Anhang) im Falle von Tod, Altersnot, Unfall oder Krankheit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.

 


 

Angeschlossene Verbände und ihre Verantwortlichen:

HIER GEHT ES ZU DEN ANGESCHLOSSENEN VERBÄNDEN